Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hagenauer Direkt GmbH

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern als auch mit Auftraggebern und richten sich nur an gewerbliche Vertragspartner. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB stehen mit der Hagenauer Direkt GmbH nicht in Geschäftsbeziehungen.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Hagenauer Direkt GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Hagenauer Direkt GmbH (im Folgenden auch: Hagenauer Direkt) und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unabhängig vom Sitz des Auftraggebers.

1. Angebot und Auftrag
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande. Angebote sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Mündliche Nebenabreden, Zusatz-Vereinbarungen und Zusagen jeder Art sind erst verbindlich, wenn sie beiderseits schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Verpackungskosten, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren oder andere Nebenkosten zu Beförderungsleistungen sind in den Angeboten von Hagenauer Direkt nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe gesondert berechnet, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Angebot ausgewiesen.

3. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis, die Kosten für Leistungen, Werke und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart sind. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der Hagenauer Direkt GmbH vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.

Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und/oder seine Zahlung einstellt, ist die Hagenauer Direkt GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der Hagenauer Direkt GmbH sofort in einem Betrag fällig.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugs- bzw. Stundungszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten bzw. in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann Hagenauer Direkt einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.

4. Porto / Fremdkosten für Beförderung
Die anfallenden Portogebühren oder Kosten für die Beförderung von Waren sind an Hagenauer Direkt im Voraus zu entrichten. Hagenauer Direkt stellt dem Auftraggeber eine Anforderung (Vorausrechnung) für das jeweilige Versandprojekt im Voraus aus. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, für die Abrechnung von einigen besonderen Portokosten der Deutschen Post AG seine Postcard bei der Hagenauer Direkt GmbH zu hinterlegen. Sofern der Auftraggeber mit der Deutschen Post AG kein Ausweisverfahren vereinbart hat, muss das Porto-/Beförderungsentgelt an Hagenauer Direkt per Banküberweisung (unwiderruflich) im Voraus gezahlt werden, spätestens zum Tage des geplanten Einlieferungstermins der Sendungen. Zuviel oder zu wenig bezahltes Porto-/Beförderungsentgelt wird mit der Schlussrechnung nach erfolgter Leistungserbringung verrechnet. Erhält Hagenauer Direkt eine Nachforderung der Deutschen Post AG (z.B. durch Abweichungen beim Sendungsgewicht oder fehlende Automationsfähigkeit) oder anderer Carrier, so hat diese der Auftraggeber unverzüglich zu begleichen.

5. Eigentumsvorbehalt
Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Hagenauer Direkt GmbH. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Auftraggeber auf das Eigentum der Hagenauer Direkt GmbH hinweisen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen.

Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die Hagenauer Direkt GmbH übergehen: Der Auftraggeber tritt der Hagenauer Direkt GmbH bereits jetzt bis zur Höhe ihres Zahlungsanspruchs alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Hagenauer Direkt GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sie sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Hagenauer Direkt GmbH kann verlangen, dass der Auftraggeber ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

6. Materialanlieferung vom Auftraggeber
Die Hagenauer Direkt GmbH führt etwaige Posteinlieferungen und Versandtätigkeiten immer im Auftrag des Auftraggebers aus. Hagenauer Direkt verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers bei gelieferten Materialien zu Mengen / Materialbeschaffenheit / Formaten. Vom Auftraggeber zu beschaffende Materialien (z.B. Drucksachen) sind Hagenauer Direkt im einwandfreien Zustand und in ausreichender Menge frei Haus anzuliefern. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch und gegen Aufwandspauschale durchgeführt. Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckerzeugnisse oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, z.B. Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Hagenauer Direkt in diesem Zusammenhang von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen frei.

7. Verarbeitung / Konfektionierung / Lohnarbeiten
Das Konfektionieren von Werbe-/Briefsendungen sowie die Fertigung oder Veredelung von gelieferten Materialien erfolgt durch die Hagenauer Direkt GmbH in branchenüblicher Weise. Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verarbeitbarkeit des von ihm beigestellten Materials. Fehler aufgrund mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien befreien Hagenauer Direkt von jeder Haftung. Eventuell notwendige Mehrarbeit wegen mangelnder Verarbeitbarkeit der beigestellten Materialien berechtigt die Hagenauer Direkt GmbH, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen. Für schuldhafte Verarbeitungsfehler haftet Hagenauer Direkt nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag ohne Portoanteil oder andere Fremdkosten. Bei Verlust oder Beschädigung beigestellter Materialien haftet die Hagenauer Direkt GmbH nur bis zur Höhe des Herstellungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes. Darüber hinausgehende, nicht abdingbare gesetzliche Haftungsansprüche bleiben davon unberührt.

8. Versand
Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber spätestens über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Gesellschaft abgegeben oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur, etc.) geltend gemacht werden. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann Hagenauer Direkt die Annahme verweigern.

9. Liefertermine
Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um Fixtermine. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die zum Transport bestimmte Person bzw. das dazu bestimmte Unternehmen. Wenn Verzögerungen durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Personen oder Unternehmen eintreten (z.B. Änderungswünsche, verspätete Lieferung oder Rücksendung von Materialien) oder das Material vom Auftraggeber nicht termingerecht bei der Hagenauer Direkt GmbH eintrifft, verlängern sich die Liefertermine. Anspruch auf eine vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht.

Besteht der Auftraggeber trotz der von ihm zu vertretenden Terminverzögerungen auf umgehender Bearbeitung und kommt es wegen dieser besonderen Eilbedürftigkeit nicht mehr zu Qualitätskontrollen, die üblicherweise von Hagenauer Direkt durchgeführt werden, haftet Hagenauer Direkt nicht für Qualitätsbeanstandungen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Hagenauer Direkt oder deren Erfüllungsgehilfen. Hagenauer Direkt ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen längstens um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer zwei Wochen.

10. Datenverarbeitung / Datenschutz
Für jeden Auftrag, bei dem vom Auftraggeber personenbezogene Daten und / oder Adressdaten an Hagenauer Direkt übergeben werden, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 –Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschlossen.

11. Herstellung von Druckerzeugnissen, Werbemitteln, Verpackungen
Bei der Herstellung von Druckerzeugnissen und / oder Werbemitteln und / oder Verpackungen können die handelsüblichen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Im Übrigen haftet der Auftraggeber dafür, dass der Inhalt von Werbemitteln / Druckerzeugnisse nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel der Lieferung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen bei der Hagenauer Direkt GmbH zu erheben. Dabei ist eine Überprüfung durch die Hagenauer Direkt zu gewährleisten. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden.

Können aufgrund von Terminverzögerungen durch den Auftraggeber keine Qualitätskontrollen von Hagenauer Direkt durchgeführt werden, so haftet die Hagenauer Direkt GmbH nicht, es sei denn die Hagenauer Direkt GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen haben grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Hagenauer Direkt haftet nicht für Mängelfolgeschäden, es sei denn die Hagenauer Direkt GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt.

12. Lagerung
Ware aus Lieferung oder Produktion (Rest-Material) wird ohne Kosten max. zwei Wochen ab Liefereingang / Produktion unversichert gelagert. Eine Lager- oder Rücksendepflicht besteht grundsätzlich nicht, es sei denn dies gehört zum Auftragsumfang. Nach Ablauf der genannten Frist ist Hagenauer Direkt berechtigt, die Ware dem Auftraggeber entweder gegen Entgelt zu senden oder diese (ggf. entgeltpflichtig) zu entsorgen. Die Handhabung möglicher Restmengen ist der Hagenauer Direkt GmbH bereits bei Auftragserteilung mitzuteilen. Eine Informationspflicht von Seiten der Hagenauer Direkt GmbH gegenüber dem Auftraggeber bezüglich möglicher Restmengen besteht nicht.

13. Mängel
Der Auftraggeber hat die Pflicht, sich innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringung der Leistung vom einwandfreien Zustand der Ware/Leistung zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Ware / Leistung als vom Auftraggeber mängelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann die Hagenauer Direkt GmbH zurückweisen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl bis zur Höhe des Auftragswertes.

14. Marketing- und Agenturleistungen
Durch die Hagenauer Direkt GmbH durchgeführte Beratungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Hagenauer Direkt im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Hagenauer Direkt. Marketing- und Agenturleistungen bedürfen immer einer gesonderten vertraglichen Regelung.

Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz,- Foto- und Reproduktionskosten gesondert abgerechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material, usw. in Rechnung gestellt. Vom Auftraggeber bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen. Angefallene Reisekosten sind vom Auftraggeber stets in vollem Umfang zu erstatten.

Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei der Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der Hagenauer Direkt GmbH. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet die Hagenauer Direkt GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber wird auf rechtliche Bedenken seitens der Hagenauer Direkt GmbH gegen die geplanten Werbemaßnahmen hingewiesen. Es obliegt dem Auftraggeber daraufhin, die Unbedenklichkeit der von Hagenauer Direkt vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, insbesondere wettbewerbsrechtlich, überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber hat die rechtliche Unbedenklichkeit vor jedem Veröffentlichungstermin schriftlich zu bestätigen. Folgt die Erklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, geht die Hagenauer Direkt GmbH davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber bei Bekanntgabe der Konzeption nochmals besonders hingewiesen.

Hagenauer Direkt erhält von jedem ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und zur Aktion gehörenden Element 20 kostenlose Belegexemplare. Hagenauer Direkt ist berechtigt, die erhaltenen Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktion, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise Eigentum der Hagenauer Direkt GmbH werden). Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den von Hagenauer Direkt gelieferten Arbeiten im Rahmen von Marketing- und Agenturleistungen (Texte, Entwürfe, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, Programme, Fotos etc.) bedürfen einer gesonderten vertraglichen Übertragung.

15. Haftung
Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen der Hagenauer Direkt GmbH die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, sie sich in Verzug befindet oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt wurden, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Porto- bzw. Fremdkostenanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, nur dann und soweit sie den gesetzlich zulässigen Umfang überschreitet, wenn der Hagenauer Direkt GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, Berlin. Gerichtsstand ist Berlin.

17. Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. aufgrund der jeweils geltenden Rechtsprechung als unwirksam erweisen, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung/en tritt ggf. die jeweilige gesetzliche oder gerichtlich festgelegte (Neu)Regelung bzw. sind unwirksame Klauseln im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der bisherigen Regelung möglichst nahe kommen.

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